1.4.2025

Scheinselbstständigkeit in der Schweiz: Was Unternehmen und Freelancer wissen müssen

Wer als Selbstständig oder Freelancer gilt, aber wie ein Angestellter arbeitet, riskiert AHV-Nachzahlungen, Bussen und soziale Nachteile. Klare Verträge, mehrere Auftraggeber und unabhängige Arbeitsweise sind der Schlüssel zur rechtlichen Sicherheit.
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Eine junge Frau und ein Mann schauen sich in einem Büro Dokumente an.
Die Zusammenarbeit mit Freelancern, Einzelfirmen oder externen Dienstleistern ist für viele Unternehmen in der Schweiz Alltag. Besonders in projektbasierten oder temporären Einsätzen schaffen sie Flexibilität ohne langfristige Bindung. Doch genau hier lauert ein oft unterschätztes Risiko: Scheinselbstständigkeit mit teils gravierenden Folgen für Unternehmen und Selbstständige.

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als selbstständig gilt, in der Praxis aber wie ein Angestellter in ein Unternehmen eingebunden ist – etwa durch feste Arbeitszeiten, direkte Weisungen oder exklusive Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber. Auf dem Papier ein Auftrag – tatsächlich ein Arbeitsverhältnis.

Beispiel aus der Praxis

Ein IT-Freiberufler wird für ein grosses Digitalprojekt bei einem Unternehmen engagiert. Er erhält keinen Arbeitsvertrag, sondern stellt monatlich Rechnungen. In der Realität:

  • arbeitet er fünf Tage pro Woche vor Ort
  • nutzt die Infrastruktur des Kunden
  • ist in ein Projektteam eingebunden
  • und hat keinen weiteren Auftraggeber

Obwohl er sich selbst als Freelancer sieht, würde die AHV diese Situation wohl als Scheinselbstständigkeit einstufen – mit Folgen für beide Seiten.

Woran erkennt man Scheinselbstständigkeit?

Die AHV-Ausgleichskassen prüfen in Zweifelsfällen anhand konkreter Kriterien. Besonders relevant sind:

Wirtschaftliche Abhängigkeit: Bezieht die Person mehr als 50 % ihres Einkommens von einem einzigen Auftraggeber?

Weisungsgebundenheit: Besteht eine faktische Kontrolle über Arbeitszeiten, Arbeitsort oder Inhalt der Tätigkeit?

Fehlende unternehmerische Merkmale: Kein eigener Marktauftritt, keine weiteren Kunden, kein unternehmerisches Risiko?

Wichtig: Was im Vertrag steht, zählt wenig. Selbst die Vorlage einer AHV-Bescheinigung reicht nicht aus, wenn die tatsächlichen Arbeitsbedingungen dagegen sprechen.

Typische Merkmale im Überblick

Diese Merkmale deuten daraufhin, dass ein selbstständiges Mandat in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis ist:

  • Feste Arbeitszeiten und/oder Pflicht zur Anwesenheit im Unternehmen
  • Integration in Arbeitsprozesse und Teams
  • Ausschliessliche oder überwiegende Tätigkeit für einen Kunden
  • Kein unternehmerisches Risiko (z. B. keine eigenen Investitionen)
  • Kein eigener Marktauftritt oder Marketing
  • Nutzung der Infrastruktur des Auftraggebers
  • Längerfristige Zusammenarbeit ohne klar definiertes Projektende

Je mehr dieser Punkte zutreffen, desto höher ist das Risiko, dass die AHV eine Scheinselbstständigkeit feststellt.

Was Freelancer beachten sollten

Viele Selbstständige glauben, durch ihre Anmeldung bei der AHV oder eine eigene Firma automatisch auf der sicheren Seite zu sein. Doch diese Annahme kann ein gefährlicher Irrtum sein: Wird ihre Tätigkeit nachträglich als Scheinselbstständigkeit eingestuft, drohen finanzielle Nachteile, der Verlust sozialer Absicherung und ein hoher administrativer Aufwand.

Risiken für Freelancer

  • Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALV)
  • Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft
  • Kein bezahlter Urlaub
  • Kein Kündigungsschutz
  • Keine UVG-Versicherung
  • Volle Sozialversicherungsbeiträge müssen selbst getragen werden

Wie sich Freelancer absichern können

Für Freelancer ist es besonders wichtig, ihre Selbstständigkeit nicht nur zu leben, sondern auch klar zu dokumentieren – vor allem im Hinblick auf Sozialversicherungen und mögliche Risiken wie Scheinselbstständigkeit.

      

Breite Kundenbasis

Für Freelancer ist es besonders wichtig, ihre Selbstständigkeit nicht nur zu leben, sondern auch klar zu dokumentieren – vor allem im Hinblick auf Sozialversicherungen und mögliche Risiken wie Scheinselbstständigkeit. Dabei hilft es, von Anfang an auf eine breite Kundenbasis zu setzen. Wer mindestens drei regelmässig wiederkehrende Auftraggeber betreut, reduziert nicht nur das wirtschaftliche Risiko, sondern unterstreicht auch die eigene unternehmerische Unabhängigkeit.

Strukturelle Unabhängigkeit

Ebenso wichtig ist es, sich nicht in die internen Strukturen oder Prozesse eines einzelnen Auftraggebers einzugliedern – etwa durch die Nutzung der firmeneigenen E-Mail-Adresse, eine feste Anwesenheitspflicht oder dauerhafte Arbeitsplätze beim Kunden. Diese Merkmale können im Ernstfall als Indizien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gewertet werden.

Vertragliche Abgrenzung

Eine saubere, vertragliche Abgrenzung ist daher unerlässlich. In den Verträgen sollte deutlich werden, dass der oder die Freelancer:in eigenverantwortlich arbeitet, nichtweisungsgebunden ist und selbst über Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung entscheidet.

AHV-Bescheinigung

Zusätzlich kann eine AHV-Bescheinigung zur Untermauerung des Selbstständigenstatus hilfreich sein – am besten lässt man diese im Zweifel extern prüfen.

Und wenn Unsicherheit besteht?

Dann lohnt es sich, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Denn wer seine Selbstständigkeit klar nach aussen kommuniziert und sauber dokumentiert, schützt sich langfristig – finanziell, rechtlich und unternehmerisch.

 

Was Unternehmen beachten sollten

In der Schweiz kann eine Scheinselbstständigkeit für Unternehmen teuer werden. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass eine scheinbar selbstständige Person in Wahrheit wie eine Angestellte tätig war, drohen rechtliche Konsequenzen und Nachzahlungen. Besonders betroffen sind Branchen mit projektbasierten Einsätzen oder häufigem Einsatz von Freelancern. Deshalb ist es entscheidend, die gesetzlichen Vorgaben zur Sozialversicherungspflicht und Unabhängigkeit genau zu prüfen.

  • Nachzahlung  von AHV-Beiträgen (bis zu 5 Jahre rückwirkend)
  • Pflicht zur Pensionskassenanmeldung der betroffenen Person
  • Mögliche Bussen wegen Schwarzarbeit
  • Schadenersatzpflicht bei fehlender Unfallversicherung
  • Administrativer Mehraufwand und Reputationsschäden

Wie sich Unternehmen absichern können

In der Schweiz prüfen AHV-Ausgleichskassen immer strenger, ob Freelancer tatsächlich selbstständig sind. Für Unternehmen können falsch eingestufte Arbeitsverhältnisse massive Nachzahlungen und Bussen bedeuten. Diese 7 Strategien schützen Ihr Unternehmen vor finanziellen und rechtlichen Risiken:

AHV-Bescheinigung einholen (vor Vertragsabschluss)

Unternehmen sollten vor Beginn der Zusammenarbeit eine AHV-Bescheinigung vom Freelancer anfordern. Dieses Dokument bestätigt formell den selbstständigen Status. Wichtig: Die Bescheinigung allein reicht nicht aus – die tatsächliche Arbeitsweise muss den Angaben entsprechen.

Klare Abgrenzung der Tätigkeit im Vertrag

Verträge müssen eindeutig festhalten, dass der Freelancer nicht in das Unternehmen integriert ist. Keine firmeninterne E-Mail-Adresse, kein fester Arbeitsplatz und keine Einbindung in hierarchische Strukturen. Je unabhängiger die Zusammenarbeit gestaltet ist, desto geringer das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.

Freie Arbeitszeiten & eigene Infrastruktur

Echte Selbstständige arbeiten orts- und zeitunabhängig und nutzen eigene Geräte/Tools. Unternehmen sollten keine festen Arbeitszeiten vorgeben und darauf achten, dass der Dienstleister nicht regelmäßig vor Ort ist.

Mindestens drei Auftraggeber prüfen

Ein Hauptindiz für Scheinselbstständigkeit ist wirtschaftliche Abhängigkeit. Idealerweise hat der Freelancer mehrere Kunden – Unternehmen können diskret nachfragen oder im Vertrag eine entsprechende Bestätigung verlangen.

Zusammenarbeit mit GmbH/AG bevorzugen

Bei Aufträgen an juristische Personen (AG, GmbH) entfällt das Scheinselbstständigkeits-Risiko. Für Unternehmen ist dies die sicherste Option, da hier ein reines B2B-Verhältnis vorliegt.

AHV-Checklisten zur Risikobewertung nutzen

Die Schweizer AHV-Ausgleichskassen bieten offizielle Kriterienkataloge zur Prüfung. Unternehmen sollten diese Checklisten systematisch anwenden – besonders bei langfristigen oder intensiven Kooperationen.

Professionelle Beratung oder Payroll-Lösungen

Im Zweifelsfall lohnt sich eine rechtliche Prüfung durch Spezialisten. Alternativ können Unternehmen Freelancer über Payroll-Dienstleister (z.B. PayFlow) engagieren – diese übernehmen die korrekte Anmeldung und Absicherung.

Tipp: Ab 2025 gelten Einkommen unter CHF 2‘500 pro Jahr als geringfügig. Hier entfällt die Beitragspflicht, und das Risiko einer Scheinselbstständigkeit ist meist gering.

Viele Firmen arbeiten deshalb heute bewusst nicht mehr mit Einzelfirmen zusammen, sondern vergeben Aufträge direkt an juristische Personen (AG, GmbH), um das Risiko zu minimieren.

Fazit

Scheinselbstständigkeit ist einkomplexes Thema mit echten Risiken. Unternehmen sollten bei der Beauftragung von Freelancern oder Einzelfirmen genau hinsehen und sich absichern. Aber auch Selbstständige müssen wissen, worauf es ankommt, um nicht unerwartet in eine Scheinselbstständigkeit zu geraten – mit allen Konsequenzen.

Transparente Arbeitsverhältnisse, klare Verträge und bewusste Abgrenzung helfen beiden Seiten. Im Zweifel lohnt sich eine professionelle Einschätzung – bevor es teuer wird.

Alternativen zur Risikominimierung

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann auf professionelle Payroll-Modelle setzen. Diese bieten eine rechtssichere Lösung, insbesondere wenn externe Fachkräfte flexibel und kurzfristig eingebunden werden sollen – ohne arbeitsrechtliche Grauzonen.Unternehmen profitieren dabei von klar geregelten Arbeitsverhältnissen, rechtlicher Absicherung und administrativer Entlastung.

Ein Beispiel dafür ist PayFlow: Unser Service hilft Unternehmen, externe Mitarbeitende rechtssicher zu beschäftigen – inklusive Vertragswesen, Anmeldung, Lohnabrechnung und Sozialversicherungen. So minimieren Sie nicht nur das Risiko von Scheinselbstständigkeit, sondern sparen auch Zeit und Ressourcen im Tagesgeschäft. 

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